Gute News für Familien – die Frist für das Baukindergeld wurde verlängert. Bis zum 31.03.2021 ist es noch möglich die Förderung zu erhalten.
Der Grund hierfür ist die Corona-Pandemie. Da viele Familien die benötigten Unterlagen (Baugenehmigung oder Kaufvertrag) nicht pünktlich zum Jahresende einreichen können, wurde der Zeitraum verlängert, damit auch diese das Baukindergeld noch in Anspruch nehmen können.
Wer kann Baukindergeld beantragen?
Die Förderung können Familien und Alleinerziehende mit einem Brutto-Gesamteinkommen von bis zu 75.000 Euro und zusätzlich 15.000 Euro Freibetrag pro Kind beantragen – für den Ersterwerb eines Eigenheims. Durch die Verschiebung der Frist auf Ende März 2021 ist es nun weiterhin möglich von der Finanzspritze zu profitieren. Dafür müssen in erster Linie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt und die Anträge bezüglich des Kaufs oder Baus beantragt sowie bis zur neuen Frist unterzeichnet sein.
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